Die Regalinspektionspflicht nach DIN EN 15635 schreibt vor, dass Einfahrregale, Durchfahrregale, Durchlaufregale, Fachbodenregale, Kragarmregale, Mehrgeschoßanlagen, Palettenregale und Lagerbühnen jährlich von einer fachkundigen Person überprüft werden müssen.
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